Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Reform der Apothekenbetriebsordnung. Ob und in welcher Form die Änderungen in Kraft treten, ist derzeit ungewiss – eine hypothetische Betrachtung ist aufgrund der potenziell weitreichenden Veränderungen dennoch sinnvoll. Der Referentenentwurf sieht mit §§ 17 und 35b ApBetrO eine konkretere und verbindlichere Nachweispflicht zur Temperaturführung in Botendienst und Versandhandel vor.
Für Apotheken und Logistikdienstleister ergibt sich aus der derzeit in der politischen Abstimmung befindlichen neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ein möglicher Systemwechsel: Die lückenlose Kühlkette soll zur nachweisbaren Pflicht werden.

Der Airfroster temperiert Kühlakkus auf definierte Zieltemperaturen.
Nachweispflicht im Botendienst der Vor-Ort-Apotheke
Mit den vorgeschlagenen Änderungen des § 17 ApBetrO müsste der Botendienst erstmals dieselben Dokumentationsstandards erfüllen wie die Apotheken. Entscheidend ist nach dem Entwurf nicht nur, dass Arzneimittel ordnungsgemäß ausgeliefert werden, sondern dass die Einhaltung der Soll-Temperatur nachvollziehbar belegt werden kann.
Für Apotheken mit bereits entsprechend organisierten Abläufen bestätigt die geplante Reform bestehende Prozesse. Wo diese Strukturen noch fehlen, entsteht zusätzlicher Handlungsbedarf.
Nachweisführung für sichere Transportbedingungen
Mit dem geplanten § 35b ApBetrO rückt vor allem die Nachweisführung in den Mittelpunkt – neben weiteren Anforderungen wie risikobasierter Transportplanung und Mitarbeiterschulungen. Dadurch steigt zugleich der Bedarf an einer intensiveren Planung der Lieferkette. Nach dem Entwurf reichen bei temperaturempfindlichen Arzneimitteln Kühlsysteme allein nicht aus – entscheidend ist, dass die Einhaltung der Transportbedingungen zur Qualitätssicherung während der Auslieferung nachvollziehbar und valide belegt werden kann.
Logistik wird Teil der pharmazeutischen Qualität
Die geplante Reform führt die bereits geltende Logik konsequent fort: Lagerung, Herstellung und Abgabe sind längst QM-pflichtige Prozesse. Nun soll diese Systematik auf die Logistik ausgeweitet werden.
Im Rahmen des Entwurfs folgen Botendienst und Versand demselben Grundprinzip: Arzneimittelqualität muss gewährleistet und jederzeit nachvollziehbar dokumentiert sein. Die Herausforderung beginnt dort, wo die kontrollierte Umgebung der Apotheke endet: Außentemperaturen, Verzögerungen und Zwischenlagerungen machen die Kühlkette zur operativen Kernaufgabe. Dadurch gewinnen qualifizierte Geräte und validierte Prozesse zur Qualitätssicherung an Bedeutung.
Die eigentliche Schwachstelle: der Kühlprozess selbst
In der Praxis entscheidet sich die Qualität der Kühlkette nicht erst im Transport, sondern zuvor. Die Zieltemperatur der Kühlakkus ist meist bekannt, jedoch werden diese oft nicht zuverlässig gefroren. Fehlende Prozesssicherheit kann zu Temperaturabweichungen führen, die die Stabilität des gesamten Kühlprozesses beeinträchtigen. Hier setzt der Referentenentwurf an: Gefordert ist ein reproduzierbarer und nachvollziehbarer Prozess. Die Kühlkette müsste so gestaltet sein, dass sie jederzeit belegbar funktioniert.
Sommer als Stresstest für die Kühlkette
Im Sommer verschärft sich die Problematik. Viele Arzneimittel mit temperaturbezogenen Lagerhinweisen reagieren empfindlich auf Temperaturschwankungen. Saisonale Temperaturunterschiede werden in Botendiensten und kleineren Lieferprozessen oft nur unzureichend berücksichtigt und stellen Apotheken sowie Logistikunternehmen vor Herausforderungen.
Der Gesetzgeber reagiert darauf mit einem klaren Vorschlag: § 35b ApBetrO sieht vor, dass die Temperatur in der Versandbox unabhängig der Außentemperatur immer im vorgegebenen Temperaturfenster bleibt. Damit wird die Kühlkette zu einer saisonal zu planenden und dokumentationspflichtigen Aufgabe.
Zuverlässige Kühlkette mit Systemlösung
Unter sommerlichen Bedingungen stoßen klassische Kühlmethoden an ihre Grenzen. Gefordert ist eine über den Transportzeitraum stabile Kühlleistung. Hierfür lassen sich kundenspezifische Kühlakkus und Versandboxsysteme vorab unter realen Bedingungen qualifizieren. Der Airfroster der Kramer GmbH setzt hier anders an: Kühlakkus werden nicht nur eingefroren, sondern auf definierte Zieltemperaturen temperiert – abgestimmt auf Arzneimittel und Transportdauer. Das Ergebnis ist nach Angaben des Schwarzwälder Unternehmens eine gleichmäßige, reproduzierbare Kühlleistung. Risiken durch falsche Kühlung werden reduziert, während stabile Temperaturbedingungen über die gesamte Lieferstrecke gewährleistet werden, betont Kramer.

Die Airfroster liefern kontinuierlich Prozess- und Gerätedaten, die in Audits nutzbar sind.
Dokumentation und QM-Integration als entscheidender Vorteil
Mit der Reform würde die Nachweisfähigkeit in den Mittelpunkt rücken. Genau hier liegt die Stärke des Airfroster: Die Systeme liefern kontinuierlich Prozess- und Gerätedaten, ermöglichen lückenlose Dokumentation und lassen sich in bestehende Qualitätsmanagementsysteme integrieren.
Besonders wichtig ist die vorgelagerte Prozessqualifizierung: Vor der Implementierung wird in Realtests mit den Kühlakkus anhand des spezifischen Kundenprozesses geprüft, wie sich die Zieltemperaturen unter realen Bedingungen verhalten. Die dabei entstehende Dokumentation ist für Audits nutzbar.
Neben der technischen Lösung gewinnt auch der begleitende Service an Bedeutung: von der Qualifizierung mit kundeneigenen Kühlakkus über Prozessvalidierungen unter realen Bedingungen bis zur jährlichen Requalifizierung und –validierung. Damit adressiert der Airfroster unmittelbar die in § 35b ApBetrO geforderte valide Belegbarkeit der Transportbedingungen – als technischer und prozessualer Bestandteil eines auditfähigen Kühlkettenmanagements.
Effizienz, Nachhaltigkeit und Betriebssicherheit
Darüber hinaus kann der Airfroster auch wirtschaftlich und ökologisch überzeugen: energieeffizient, ohne Abhängigkeit zu Verbrauchsmaterialien wie Trockeneis, mit wiederverwendbaren Kühlakkus für geringere CO₂-Emissionen – und dank einfacher Bedienung, ergonomischem Handling und steckerfertiger Integration schnell einsatzbereit im Alltag, nennt Kramer die Vorteile.
Sollte der Referentenentwurf in Kraft treten, beendet er die informelle Praxis auf der letzten Meile: Kühlketten werden zur überprüfbaren Pflicht, Logistikprozesse zum festen Bestandteil des Qualitätsmanagements. Wer sich frühzeitig auf dokumentierbare Kühlprozesse vorbereitet, ist gut aufgestellt – unabhängig vom finalen Gesetzgebungsverfahren.






